Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Handwerkspartner 24
Inhaber: Renzo Guggisberg
Dolenweg 11
3627 Heimberg
Schweiz
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Werkverträge, Handwerksleistungen, Reparaturen, Montagen und sonstigen Dienstleistungen von Handwerkspartner 24, nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt. Individuelle schriftliche Vereinbarungen im Auftrag gehen diesen AGB vor.
2. Angebot und Auftragserteilung
Offerten sind während der darin genannten Frist verbindlich. Fehlt eine Frist, gilt die Offerte während 30 Tagen ab Ausstellungsdatum. Ein Auftrag kommt durch schriftliche Annahme, Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung zustande. Kostenvoranschläge sind, sofern ausdrücklich als solche bezeichnet, Schätzungen und können bei unvorhersehbaren Umständen angepasst werden.
3. Preise und Mehrwertsteuer
Preise richten sich nach der jeweiligen Offerte bzw. Auftragsbestätigung. Soweit nicht anders ausgewiesen, verstehen sich Preise zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer. Zusatzleistungen und vom Kunden veranlasste Änderungen werden zusätzlich verrechnet.
4. Zahlungsbedingungen
Sofern im Auftrag nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist der Auftragswert in drei gleichen Teilzahlungen zu begleichen:
- Drittel – Anzahlung: bei Auftragserteilung bzw. vor Beginn der Arbeiten. Die Anzahlung dient insbesondere der Auftragsplanung, Materialbeschaffung und Einsatzplanung.
- Drittel – Zwischenzahlung: in der Mitte der Auftragsausführung bzw. nach Erreichen eines angemessenen Zwischenstands.
- Drittel – Schlusszahlung: nach Beendigung der vereinbarten Arbeiten und Rechnungsstellung.
Die Zahlungsfrist beträgt, sofern auf der Rechnung nicht anders angegeben, 10 Tage. Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer nach Mahnung Verzugszinsen im gesetzlich zulässigen Umfang verlangen.
5. Zahlungsverzug und Arbeitsunterbruch
Bei ausstehenden fälligen Zahlungen ist Handwerkspartner 24 berechtigt, die weitere Ausführung der Arbeiten bis zum Zahlungseingang zu unterbrechen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Dadurch verursachte Terminverschiebungen und nachweisbare zusätzliche Aufwendungen können dem Kunden verrechnet werden.
6. Regiearbeiten
Arbeiten nach Zeitaufwand werden nach den vereinbarten bzw. ausgewiesenen Regieansätzen verrechnet. Angefangene Zeiteinheiten können gemäss der jeweiligen Offerte abgerechnet werden. Zusätzlich werden benötigtes Material, Transporte, Entsorgung, Fremdleistungen und weitere notwendige Auslagen verrechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
7. Zusatzarbeiten und Änderungen
Nicht in der Offerte enthaltene Arbeiten sowie nachträgliche Änderungswünsche des Kunden gelten als Zusatzauftrag. Soweit möglich, informiert der Auftragnehmer vor Beginn über die voraussichtlichen Mehrkosten. Bei dringenden oder technisch notwendigen Zusatzarbeiten darf der Auftragnehmer diese ausführen, sofern eine vorgängige Rücksprache objektiv nicht möglich ist; die Abrechnung erfolgt nach Aufwand.
8. Material und Fremdleistungen
Material wird gemäss Offerte oder effektivem Aufwand verrechnet. Vom Kunden bereitgestelltes Material muss rechtzeitig und für den vorgesehenen Zweck geeignet sein. Der Auftragnehmer haftet nicht für Mängel, Verzögerungen oder Folgeschäden, die auf ungeeignetes oder fehlerhaftes Kundenmaterial zurückzuführen sind. Notwendige Fremdleistungen dürfen beigezogen werden, soweit dies zur ordnungsgemässen Ausführung erforderlich ist.
9. Termine und Verzögerungen
Ausführungs- und Fertigstellungstermine werden nach Möglichkeit eingehalten. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Witterung, Lieferengpässen, fehlender Mitwirkung des Kunden, unvorhersehbarer technischer oder baulicher Gegebenheiten oder anderer ausserhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegender Umstände berechtigen nicht zu Schadenersatz, soweit gesetzlich zulässig. Termine verlängern sich entsprechend der Dauer der Behinderung.
10. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt den erforderlichen Zugang zu Räumlichkeiten, Grundstücken und Arbeitsbereichen sicher und sorgt für die notwendigen Voraussetzungen zur sicheren Ausführung. Der Kunde informiert den Auftragnehmer über bekannte Leitungen, Installationen, besondere Risiken oder sonstige relevante Gegebenheiten, soweit diese bekannt sind.
11. Abnahme
Nach Abschluss der Arbeiten hat der Kunde die Leistung zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind möglichst sofort, spätestens innerhalb angemessener Frist, schriftlich mitzuteilen. Soweit gesetzlich zulässig, gilt eine Leistung als abgenommen, wenn sie vom Kunden ausdrücklich abgenommen, ohne Vorbehalt übernommen oder bestimmungsgemäss genutzt wird.
12. Mängel und Gewährleistung
Handwerkspartner 24 gewährleistet die vertragsgemässe und fachgerechte Ausführung im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Berechtigte Mängel sind unverzüglich schriftlich zu melden. Der Auftragnehmer ist grundsätzlich berechtigt, berechtigte Mängel innerhalb angemessener Frist nachzubessern. Keine kostenlose Nachbesserungspflicht besteht für Schäden infolge unsachgemässer Nutzung, normaler Abnutzung, Eingriffen Dritter oder ungeeignetem Kundenmaterial, soweit gesetzlich zulässig.
13. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden nach den zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit sie gesetzlich unzulässig ist. Für Schäden, die ausschliesslich durch Umstände ausserhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers oder durch das Verhalten des Kunden verursacht wurden, besteht keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.
14. Rücktritt, Stornierung und Beendigung durch den Kunden
Wird ein Auftrag nach Auftragserteilung durch den Kunden storniert oder vorzeitig beendet, sind die bis dahin erbrachten Leistungen, bestellten oder speziell beschafften Materialien sowie nachweislich entstandenen Kosten zu vergüten. Weitergehende Ansprüche richten sich nach dem anwendbaren Schweizer Recht und dem konkreten Vertrag.
15. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren und Materialien bleiben, soweit rechtlich möglich, bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen entsprechenden Eigentumsvorbehalt nach den gesetzlichen Vorschriften eintragen zu lassen, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
16. Rechnungsbeanstandungen
Rechnungen sind nach Erhalt zu prüfen. Beanstandungen sind innerhalb von 10 Tagen schriftlich mitzuteilen. Unbestrittene Beträge bleiben unabhängig von einer Beanstandung fällig.
17. Datenschutz
Personendaten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bearbeitet. Sie werden insbesondere zur Offertstellung, Auftragsabwicklung, Rechnungsstellung, Kommunikation und Erfüllung gesetzlicher Pflichten verwendet.
18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis ist Schweizer Recht anwendbar, unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Bestimmungen. Soweit gesetzlich zulässig, ist der Sitz des Auftragnehmers Gerichtsstand. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
19. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die einschlägige gesetzliche Regelung. Änderungen und Ergänzungen individueller Verträge bedürfen, soweit erforderlich, der Schriftform.
Handwerkspartner 24
Dolenweg 11
3627 Heimberg
Schweiz
Inhaber: Renzo Guggisberg
Stand: 1. April 2026